Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

KH Versicherungen GmbH
Pleistermühlenweg 278
48157 Münster
Tel.: 0251326067
Fax: 0251326060
E-Mail: post@kh-versicherungen.de

Geschäftsführung: Klaus Hermann, Eugen Just
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 14877


Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Klaus Hermann, Eugen Just (Anschrift wie oben)

 

Berufsbezeichnung

Ver­sicherungs­makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

 

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.

 

Gemeinsame Registerstelle:

Zuständige Registrierungsbehörde:
Industrie- & Handeslkammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48161 Münster

Telefon: 0251/707-0
Telefax: 0251/707-325
E-Mail: infocenter@ihk-nordwestfalen.de
Webseite: www.ihk-nordwestfalen.de

 

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Ver­sicherungs­makler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info)


Registrierungs-Nr. D-1YK1-0ATD2-29 (für § 34d GewO)

Registrierungs-Nr. D-F-156-XTVH-35 (für § 34f Abs. 1 S. 1 GewO)

 

Beteiligungen:

Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Ver­sicherungs­makler.

Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Ver­sicherungs­makler durch Versicherer.

 

Schlichtungsstellen:

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Telefon: +49 30 20 60 58 – 0
Telefax: +49 30 20 60 58 – 58
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung
Postfach 060222
10052 Berlin

Telefon: 01802 – 55 04 44 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Telefax: 030 – 20 45 89 31
Webseite: www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI
Unter den Linden 42
10117 Berlin

Telefon: +49 30 64 49 046-0
Telefax: +49 30 64 49 046-29
Webseite: www.ombudsstelle-investmentfonds.de

 

Berufsrechtliche Regelungen:

– MaBV
– § 34 d Gewerbeordnung
– § 34 f Gewerbeordnung
– §§ 59-68 VVG
– VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

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